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Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGB) für gebrauchte Maschinen und Anlagen

 

  1. Unsere  AGB sind unverzichtbare Grundlage unserer Angebote. Sie sind stets freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten. Genannte Preise verstehen sich insofern nicht anders ausgewiesen ab Lager, unverpackt, unversichert und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Lieferverträge bedürfen zu ihrer endgültigen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (AB) durch uns.
  2. Gebrauchte Maschinen und Anlagen werden von uns in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe befinden unter Ausschluss jeglicher Garantieansprüche, Mängelhafung und Schadenersatzpflicht. Wir empfehlen jede Maschine vor einer Bestellung zu besichtigen.
  3. Auf alle Reparaturen gewähren wir eine 6-monatige Funktionsgarantie auf die von uns reparierten Teile oder Baugruppen beginnend mit dem Lieferschein- bzw. Leistungsdatum unserer Rechnung. Werden Maschinen von uns überholt,umgerüstet oder modernisiert und anschließend durch uns wieder in Betrieb gesetzt gewähren wir eine 12-monatige Funktionsgarantie, ab dem Tag der Inbetriebnahme max. jedoch 18 Monate ab Lieferdatum. Weder Nachbesserungen noch verspätet vorgebrachte Beanstandungen können die Garantiefrist verlänger,unterbrechen oder zum Stillstand bringen.
    Gewährleistungsansprüche gelten als ausgeschlossen für alle Prozessteile, welche direkt mit dem Mischgut in Berührung kommen und somit einem besonders hohen mechanischen und chemischen Verschleiß unterliegen. Hierzu zählen vor allen sämtliche gepanzerten Teile wie Rotoren,
    Mischkammern, Seitenverschleißplatten, Sattel, Stempel und Füllschacht.  Ferner Walzen, Schnecken und Zylinderbuchsen sowie herkömmliche  Verschleißteile die von Haus aus einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Der Leistungsausschluss für handelsübliche Verschleißteile gilt nicht, wenn es sich hierbei um einen unsachgemäßen bzw. fehlerhaften Einbau der Teile oder um Fertigungs- bzw. Materialfehler handelt. Ferner sind von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen: Sämtliche Schäden durch eigenmächtige Änderungen der Leistungsdaten, eigene Einbau-, Montage-, Ausricht-, Einstell- und Bedienfehler sowie Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder durch Überlastung der Maschine. Gleiches gilt für Schäden verursacht durch Wartungs- oder  Schmierstoffmangel sowie alle Schäden einschließlich aller daraus resultierenden Folgeschäden die auf die Verwendung von ungeprüften und nicht von uns gelieferten sicherheitsrelevanten Ersatz- und Verschleißteilen zurückzuführen sind. Bei versiegelten oder verplombten Bauteilen führt bereits das Entfernen der Plombe bzw. der bloße Siegelbruch zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche, Mängelhaftung und Schadensersatzflicht.
  4. Gewährleistungsansprüche bzw. Mängelrügen müssen uns sofort schriftlich und vor Reparaturbeginn mit Fotos angezeigt werden. An Hand der Fotos entscheiden wir, ob wir Reparaturfreigabe erteilen oder einen Monteur entsenden. Der Anlagenbetreiber hat uns die notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben, die Beanstandung zunächst zu prüfen und insofern diese sich als berechtigt herausstellt, auch selbst  zu beheben. Bessert der Betreiber selbst oder ein Dritter, ohne unsere schriftliche Zustimmung schon vorab nach, so haftet er für alle daraus entstehenden Folgen und stellt uns von jeglicher Kostenübernahme frei. Aufwendungen zum Zwecke der Nachbesserung bzw. zur Ersatzlieferung, einschließlich Arbeits-, Wege-,Transport- und Materialkosten tragen wir insgesamt bis maximal ein Drittel des ursprünglichen Auftragswertes. Ersatz liefern wir stehts dem Vorbehalt der Nachprüfung. Innerhalb der Garantiezeit ersetzte Teile werden unser Eigentum.
  5. Wir haften generell maximal bis zur Höhe des Aufragswertes. Für sämtliche Schäden, die nicht durch den Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haften wir nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Wir haften ferner, aus welchem Rechtsgrund auch immer, grundsätzlich nicht für Folgeschäden wie: Produktionsunterbrechung, Auftragsverzug, Gewinnminderung, Vermögensschäden etc..
  6. Unsere Rechnungen sind, insofern in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders bestätigt, sofort mit Rechnungserhalt, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Gebrauchtmaschinen wird prinzipiell, mit der Demontage bzw. dem Versand, erst nach vollständigen Zahlungseingang begonnen.
  7. Versand, Verladung und Transport erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder wenn der Besteller uns aufgefordert hat, die Maschine dem Frachtführer oder sonst einer mit dem Transport beauftragten Person zu übergeben. Eine Versicherung tätigen wir nur auf Anfrage und auch dann nur zu Lasten des Käufers. Verpackungen werden nur auf Bestellung vorgenommen, zu Selbstkosten berechnet und nicht zurück genommen.
  8. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Standort, der Standort, bei Lieferungen ab Lager, das Lager.
  9. Unsere AGB gelten auch dann, wenn uns der Käufer seine eigenen, von unseren AGB abweichenden Bedingungen mitteilt oder diese auf dessen Geschäftspapier abgedruckt sind. Auftragserteilung oder Gegenbestätigungen eines Käufers mit abweichenden Bedingungen ist automatisch widersprochen. Jede von unseren eigenen AGB abweichende Vereinbarung muss von uns ausdrücklich als Nebenabrede schriftlich bestätigt werden.